Im Bereich: Duisburg, Rheinhausen, Hochemmerich, Friemersheim, Bergheim, Oestrum, Homberg Ruhrort, Rumeln-Kaldenhausen, Moers,Schwafheim, Asberg, Krefeld, Uerdingen
Wir übernehmen für Sie die Räum- und Streupflicht zur Einhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen sowie Ihren gewerblichen Straßen, Parkplätzen, Hauszugänge, Grundstücken und Wege.
EIN AUSZUG AUS DER SATZUNG § 4 REINIGUNGSPFLICHT DER ANLIEGER:
(2) Auf den Gehwegen – wenn Gehwege nicht vorhanden sind, auf den Straßen – Ist eine für den Fußgängerverkehr ausreichend breite Bahn schneefrei zu halten oder die bestehende Glätte zu beseitigen. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Dank unserer zuverlässigen und professionellen Mitarbeiter sind wir in der Lage schnell, flexibel und kurzfristig auf heftigen Schneefall oder Blitzeis zu reagieren. Großflächen werden selbstverständlich mit unseren modernen Maschinen und Geräten von Schnee und Eis befreit. Leistungen, die wir für Sie verlässlich erbringen, werden schriftlich dokumentiert.